Wie das Betreibungsamt angesichts der vorliegenden Zahlen darauf komme, es könne mit einer anderen Wohnung nur eine monatliche Einsparung von vielleicht CHF 200.00 bis CHF 300.00 realisiert werden, sei unverständlich. Bestritten seien zudem auch die behaupteten Umzugskosten in der Höhe von CHF 2'000.00 bis CHF 3'000.00. Des Weiteren greife die Überlegung des Betreibungsamtes zu kurz, wonach ein Umzug gemessen an der (verbleibenden) Dauer der Lohnpfändung unverhältnismässig sei.