Andererseits seien auch die entstehenden Umzugskosten zu berücksichtigen, welche rasch bei CHF 2'000.00 bis 3'000.00 liegen könnten. Realistischerweise resultiere bei den Wohnkosten aufgrund einer Herabsetzung eine monatliche Einsparung von vielleicht CHF 200.00 bis 300.00. Gemessen an der verbleibenden Dauer der Lohnpfändung erwiese sich eine Herabsetzung der Wohnkosten als unverhältnismässig. Bezüglich der Spesenentschädigung von CHF 1'700.00 sei festzuhalten, dass grössere Unternehmungen, wozu auch die C.___ zu zählen sei, über Spesenreglemente verfügten, welche von den Steuerbehörden abgesegnet seien (vgl. Anstellungsvertrag Art. 12).