Schliesslich sei aufgrund der Vorgeschichte davon auszugehen, dass der Schuldner immer noch ein weiteres Fahrzeug besitze. Es erschliesse sich ansonsten nicht, warum er auch heute noch eine Garagenbox an der […] miete, aber sein Auto ([...]) täglich davor und nicht in der Garagenbox einstelle. Das Betreibungsamt sei anzuweisen, diese Aussage vor Ort unangekündigt zu verifizieren, indem es den Inhalt der Gargenbox an der […] überprüfe. Zudem sei das Betreibungsamt anzuweisen, die Versicherungspolice für den [...], worauf eine allfällige Wechselnummer ersichtlich wäre, auf weitere Fahrzeuge zu kontrollieren.