Werde von jährlich 25'000 km (dies müsse mit Fahrtenbuch nachgewiesen werden) für berufliche Fahrten ausgegangen, so stünden dem Schuldner hierfür monatlich max. CHF 700.00 zu. Für die auswärtige Verpflegung stünden ihm sodann pro Tag im Aussendienst CHF 9.00 – CHF 11.00 pro Arbeitstag zu. Total also maximal rund CHF 200.00 – CHF 250.00. Weitere Spesen seien keine bekannt. Es seien somit zusätzlich rund CHF 800.00 an Spesen pro Monat einzupfänden. Schliesslich sei aufgrund der Vorgeschichte davon auszugehen, dass der Schuldner immer noch ein weiteres Fahrzeug besitze.