Sodann erhalte der Schuldner mittels Lohnzahlung monatlich CHF 1'742.00 an Spesen. Diese seien in der Pfändungsurkunde nirgends detailliert ausgewiesen. Es handle sich hierbei klar um einen versteckten Lohnanteil. Zudem seien die Kosten für das Mobiltelefon bereits im Grundnotbedarf eingerechnet. Für die Berechnung der Fahrtkosten des Autos werde auf ein Kreisschreiben der kantonalen Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons St. Gallen verwiesen. Werde von jährlich 25'000 km (dies müsse mit Fahrtenbuch nachgewiesen werden) für berufliche Fahrten ausgegangen, so stünden dem Schuldner hierfür monatlich max. CHF 700.00 zu.