Mit Vernehmlassung vom 25. Juli 2023 beantragt das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerden, soweit auf dies überhaupt einzutreten sei. 4. Mit Stellungnahme vom 31. Juli 2023 macht A.___ ergänzend geltend, auf dem Kontoauszug der C.___ sei am 30. Januar 2023 ein Zahlungseingang von Frau B.___ an sie ersichtlich. Am 31. Januar 2023 habe sei im Auftrag von Frau B.___ der D.___ den Betrag von CHF 1’726.80 weitergeleitet. Frau B.___ sei nicht kompetent genug, Zahlungen per Internet selber zu tätigen. Sie habe sie gebeten, ihre gebuchte Ferienreise zu zahlen, da dies nur Online habe abgewickelt werden können.