__ zu leisten. Sie wisse zudem nicht, wie das Betreibungsamt auf den eingerechneten Betrag von CHF 930.00 gekommen sei. Sie sei Gärtnerin und könne niemanden mit einem solchen Betrag monatlich unter die Arme greifen. Sie habe Frau A.___ in den letzten Monaten mit einem grossen Geldbetrag ausgeholfen. Frau A.___ sei Opfer eines Trickbetrügers geworden. Da Frau A.___ den Lebensunterhalt nicht mehr habe bestreiten können, habe sie ihr Geld geliehen. Sie wolle das geliehene Geld gerne wieder zurück und hoffe, dass ihr dies irgendwann gelingen möge. 3. Mit Vernehmlassung vom 25. Juli 2023 beantragt das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerden, soweit auf dies überhaupt einzutreten sei.