I. 1. Mit Eingabe vom 29. Juni 2023 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldnerin Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 30. Mai 2023 und rügt im Wesentlichen, in der Berechnung der Einnahmen seien monatliche Zahlungen von B.___ von CHF 930.00 eingerechnet worden. Frau B.___ sei weder verwandt noch bestehe eine Verpflichtung, ihr gegenüber jeden Monat einen Betrag von CHF 930.00 zu leisten. Frau B.___ habe ihr in der schwierigen Zeit, in welcher ihr CHF 1’000.00 durch ihren Arbeitgeber abgezogen worden seien, finanziell über die Runden geholfen.