Da er zudem aus gesundheitlichen Gründen zwingend auf ein Auto angewiesen sei, sollten die festen und veränderlichen Autokosten mit separater Abrechnung ausbezahlt werden. Zudem sollten die effektiven nicht von der EL finanzierten Gesundheitskosten beim Beschwerdeführer (Brille, Inkontinenzprodukte) sowie die gesamten Gesundheitskosten der Beschwerdeführerin separat gegen Vorweisen der Rechnungen an sie ausbezahlt und die Krankenkassen-Prämien direkt an den Versicherer überwiesen werden, damit die Krankenversicherungs-Deckung weiter gewährleistet sei. Wie aus der vom Betreibungsamt nachgereichten Existenzminimumberechnung vom 24. August 2023 (BA-Nr.