Im Bericht der AN.___ wird denn auch glaubhaft dargelegt, dass die Tiere für den gesundheitlich beeinträchtigten Beschwerdeführer eine grosse Stütze darstellen und ihm eine Trennung von einem Teil der Tiere bei einem Umzug in eine günstigere Wohnung kaum zumutbar wäre. In diesem Zusammenhang bleibt anzufügen, dass sich die Beschwerdeführer gemäss ihren Aussagen die sieben Tier nicht gemeinsam angeschafft, sondern diese in die Beziehung mit eingebracht haben.