Am 3. August 2023 werde der Beschwerdeführer aus diesem Grund eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. 2.2.2 Die durchschnittlichen Auslagen für den Unterhalt und die Pflege von Haustieren sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Betrag berücksichtigt, welcher dem Schuldner für seine kulturellen Bedürfnisse und die Freizeitbetätigung zusteht, mithin im Grundbetrag enthalten (BGE 128 III 337). Im zitierten Entscheid ging es um die Frage, ob eine Schuldnerin wegen ihrer Papageienhaltung eine grössere Wohnung beanspruchen dürfe.