Eine Wohnung für CHF 1'000.00 biete nicht genug Platz für alle. Die Beschwerdeführer hätten beide ihre Kleintiere mit in die Beziehung genommen, so dass die Wohnsituation es ihnen habe ermöglichen müssen, ihre bereits betagten Katzen (12, 12, 15 und 18 Jahre) und alten Hunde (8, 12 und 3 Jahre) weiter zu behalten. Die betagten Tiere seien sowohl für die psychische Stabilität des Beschwerdeführers wie auch für die Beschwerdeführerin enorm wichtig.