2.2 2.2.1 Des Weiteren wird von den Beschwerdeführern geltend gemacht, der Beschwerdeführer sei an Morbus Crohn erkrankt und es laufe deswegen ein Revisionsverfahren bei der IV. Seine Krankheit wirke sich erheblich auf seine Psyche aus, und ein Umzug, welcher auch den Verlust der Haustiere (3 Hunde und 4 Katzen) bedeuten würde, hätte wohl einen psychischen Zusammenbruch zur Folge. Eine Wohnung für CHF 1'000.00 biete nicht genug Platz für alle.