In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt grundsätzlich eine 3- bis 3 ½-Zimmerwohnung den Ansprüchen für zwei Personen. Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von [...] jedoch nur wenige 3- und 3 ½-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'000.00 verfügbar. Dies erstaunt denn auch nicht, da bei einer Lohnpfändung bereits für eine Einzelperson mit einem Wohnbedarf von 2- bis 2 ½-Zimmerwohungen mindestens CHF 1'000.00 für die Wohnkosten eingerechnet werden. Wohnkosten von CHF 1'000.00 für einen Zweipersonenhaushalt sind dagegen klar zu tief.