Mit Eingabe der AN.___ vom 24. Juli 2023, welche von den Beschwerdeführern ebenfalls mitunterzeichnet wird, werden weitere Unterlagen eingereicht und folgende Anträge gestellt: 1. Es sei das Existenzminimum neu zu berechnen. 2. Es seien die Lohneinnahmen den effektiven Begebenheiten anzupassen. 3. Es sei die Miete gemäss den Richtlinien der Ergänzungsleistungen einzurechnen. 4. Es seien die gesamten Gesundheits- sowie die festen veränderlichen Autokosten mitzuberücksichtigen. 5. Mit Verfügung vom 14. September 2023 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. 6. Von den zur Stellungnahme eingeladenen Schuldnern lassen sich lediglich die AM.