Sie werde keine Schuld begleichen, welche sie nicht schulde. Sie beantrage somit die Löschung der Betreibung und die Feststellung der Nichtigkeit. Im Übrigen erachte sie es als eine Frechheit, dass ihr Lebenspartner im Betreibungsprotokoll erwähnt sei, obwohl er mit dieser Forderung gar nichts zu tun habe. 2. Das Betreibungsamt stellt mit Vernehmlassung vom 17. Januar 2023 den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten.