_ ausbezahlt, welche in diesem Zeitpunkt bereits bei einer Pflegefamilie gewohnt habe. Zwar habe das Sozialamt ihr über die zu viel bezahlten Beiträge eine Auflistung zugestellt, daraus sei jedoch nicht ersichtlich, wieviel davon für sie und für ihre beiden Töchter ausbezahlt worden sei. Zudem seien auch die Sozialleistungen für sie gekürzt worden, wofür aus der Auflistung kein Grund ersichtlich sei. Die von ihr gewünschte detaillierte Auflistung fehle ihr bis heute. Solange sie keine solche Auflistung erhalte, weigere sie sich die Schuld zu begleichen. Sie werde keine Schuld begleichen, welche sie nicht schulde.