GmbH reicht er keine ein und erläutert auch nicht, wieso er dies nicht tut. Im Schreiben vom 17. Juli 2023 führt er sodann aus, es sei ja kein Geheimnis, dass er zwischendurch auch ein Auto kaufe oder es wiederverkaufe oder die [...] verkaufe es. Dieses Vorbringen legt gar den Gedanken nahe, dass der Beschwerdeführer gelegentlich auch auf eigene Rechnungen Autos kauft und verkauft. Ohnehin zeigen die Kontobewegungen eine Vermischung privater Bezüge und Belastungen des Beschwerdeführers mit solchen, die offensichtlich die [...] GmbH betreffen. Dies gilt insbesondere auch für die Gutschriften der [...] AG von CHF 34’900.00 und der [...] AG für die Schneeräumung 2022/23 von CHF 376.95.