Diese Erklärung des Beschwerdeführers spricht für das Vorliegen eines pfändbaren Sparguthabens. Vor der Pfändung von 22. Mai 2023 betrug der Kontosaldo sogar CHF 11’717.50, dies nach der letzten Kontobewegung vom 15. Mai 2023, einer Gutschrift der […] AG für die Schneeräumung 2022/2023 von CHF 376.95. Von einem Durchgangskonto, das lediglich von der AHV-Rente gespiesen wird und mit dem der Beschwerdeführer seinen Lebensunterhalt finanziert, kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. 3.1 Das Konto wird von der Raiffeisenbank als Kontokorrentkonto geführt.