Seine Frau arbeite noch und mit beiden Löhnen kämen sie durch. Das Geld von der AHV werde für später gespart, wenn sie nicht mehr arbeiten könnten. 3. Das Betreibungsamt schloss mit Vernehmlassung vom 12. Juni 2023 auf Abweisung der Beschwerde. 4. Der Beschwerdeführer reichte am 13. Juni 2023 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes ein. In einem weiteren Schreiben vom 20. Juni 2023 reichte er Auszüge des Kontos bei der Raiffeisenbank [...] der letzten sechs Monate ein.