I. 1. Am 22. Mai 2023 pfändete das Betreibungsamt Olten-Gösgen das Guthaben von A.___ auf dem Konto der Raiffeisenbank [...] per 17. Mai 2023 im Betrag von CHF 5’600.85. 2. Dagegen erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 1. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Er bringt vor, das Geld des gepfändeten Kontos der Raiffeisenbank [...] stamme vollständig aus seiner nicht pfändbaren AHV-Rente. Er arbeite noch 20 % in der [...]. Dieser Lohn werde auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen. Seine Frau arbeite noch und mit beiden Löhnen kämen sie durch.