Im Lichte dessen ist der Betrag von CHF 2'290.00 als Wohnkosten für eine vierköpfige Familie fraglos zu hoch. In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt eine 4-Zimmerwohnung den Ansprüchen einer vierköpfigen Familie (vgl. Urteil der Aufsichtsbehörde für Schulbetreibung und Konkurs SCBES.2019.6 vom 12. Februar 2019). Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von [...] genügend 4-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'650.00 verfügbar. Demnach ist die Mietzinsherabsetzung per 1. Dezember 2023 auf CHF 1'650.00 nicht zu beanstanden.