I. 1. Mit Eingabe vom 22. Mai 2023 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 10. Mai 2023 (dem Schuldner zugestellt am 11. Mai 2023), worin das Betreibungsamt die bisherigen Wohnkosten des Beschwerdeführers von CHF 2'290.00 per 1. Dezember 2023 auf CHF 1'650.00 herabgesetzt hat. Der Beschwerdeführer stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung sei aufzuheben oder anzupassen. 2. Die Berechnungen für den ortsüblichen Mietzins seien anzupassen und darzulegen.