Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschluss vom 12. Mai 2023 Es wirken mit: Oberrichter Werner Oberrichter von Felten Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: das Betreibungsamt Thal-Gäu am 29. März 2023 das Existenzminimum des Schuldners B.___ berechnete und am 17. April 2023 den über dem Existenzminimum des Schuldners von CHF 1’050.00 liegenden Betrag von CHF 1’990.00 pfändete, A.___, die Mutter des Schuldners, am 8. Mai 2023 für ihren Sohn Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums erhob,