53 SchKG). Da dem Schuldner die Pfändungsankündigung gestützt auf die Zustellfiktion am 15. Februar 2023 als zugegangen gilt und er in diesem Zeitpunkt noch Wohnsitz in [...] hatte, ist die Betreibung nach Eintritt dieser Fixierung am alten Wohnort in [...] fortzusetzen. Demnach ist das Betreibungsamt Region Solothurn weiterhin für die Fortsetzung der Betreibung Nr. [...] bzw. zur Durchführung dieser Pfändung zuständig.