II. 1. Gemäss Track und Trace der Post wurde die Pfändungsankündigung in der Betreibung Nr. [...] am 6. Februar 2023 per Einschreiben an den Schuldner versandt und diesem gemäss Sendungsverfolgung am 8. Februar 2023 zur Abholung gemeldet, von ihm in der Folge jedoch nicht abgeholt. Eine Sendung, welche innert Abholfrist von 7 Tagen nicht abgeholt wird, gilt am letzten Tag dieser Frist als zugestellt (Zustellfiktion nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung; BGE 127 I 34).