Mit Verfügung vom 15. Mai 2023 weist der Präsident der Aufsichtsbehörde den Antrag des Beschwerdeführers, es sei im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme das Betreibungsamt Region Solothurn anzuweisen, in der Betreibung Nr. [...] gegen B.___ ohne zeitlichen Verzug die Betreibung fortzusetzen und die Pfändung durchzuführen und nötigenfalls den Schuldner polizeilich vorzuführen zu lassen, ab. 4. Mit Eingabe vom 17. Mai 2023 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen. 5. Der Schuldner, B.___, lässt sich, zur Vernehmlassung eingeladen, nicht vernehmen.