Wie ein Auszug aus der Sendungsverfolgung (Track & Trace) der Post zeige, habe diese Pfändungsankündigung dem Schuldner nicht zugestellt und zur Kenntnis gebracht werden können. Weder die am 20. Februar 2023 erlassene «Pfändungsankündigung mit Androhung der Polizeivorführung» noch die am 1. März 2023 der Post aufgegebene Verfügung hätten zugestellt werden können. Auch dem Vorführungsauftrag an die Polizei vom 22. März 2023 sei kein Erfolg beschieden gewesen. Der Schuldner habe selbst von der Polizei nicht ausfindig gemacht werden können.