{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-06", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-32_2023-06-06.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165382&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b7812c5970569f84bd39865a19665ace"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 06.06.2023 SCBES.2023.32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rückweisung Fortsetzungsbegehren"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:10:42", "Checksum": "cc3fb2b78bdb9c6b6fccc532fa4f98c1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 06.06.2023 SCBES.2023.32\nRegeste:\nRückweisung Fortsetzungsbegehren\n\n3.\n3.1 Die Beschwerde ist demnach in Aufhebung der Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 21. April 2023 gutzuheissen. Das Betreibungsamt Region Solothurn wird angewiesen, die Betreibung Nr. [...] ohne zeitlichen Verzug fortzusetzen und die Pfändung durchzuführen.\n3.2 Das Beschwerdeverfahren ist nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich. Die Ausrichtung einer Parteientschädigung kommt nicht in Betracht (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG).\nDemnach wird erkannt:\n1. Die Beschwerde wird in Aufhebung der Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 21. April 2023 gutgeheissen. Das Betreibungsamt Region Solothurn wird angewiesen, die Betreibung Nr. [...] ohne zeitlichen Verzug fortzusetzen und die Pfändung durchzuführen.\n2. Es werden weder Kosten erhoben, noch eine Parteientschädigung zugesprochen.\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.\nIm Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\nDer Präsident Der Gerichtsschreiber\nFlückiger Isch"}