Dessen Kosten und die Parkplätze gehören deshalb nicht zu seinem Notbedarf. Aus dem Grundbetrag zu finanzieren sind Telefon und Fernsehen, die Hunde, die Privatversicherung und die Stromkosten, soweit diese nicht ohnehin in den Nebenkosten enthalten sind. Die Krankenkassenprämie des Beschwerdeführers ist in der angefochtenen Existenzminimumsberechnung enthalten, diejenige seiner Tochter gehört nicht dazu. Insofern ist die Beschwerde abzuweisen. 7. Auch für die Selbstbehalte kann auf die Vernehmlassung des Betreibungsamtes verwiesen werden. Diese können dem Beschwerdeführer gegen Vorlage der Zahlungsquittungen aus dem Pfändungserlös zurückerstattet werden.