Bei der Beurteilung der Frage, ob eine staatliche Unterstützungsleistung ausgerichtet wird, kann der Bedarf grosszügiger bemessen werden. 6. In Bezug auf die weiteren Positionen, die der Beschwerdeführer in seiner Existenzminimumsberechnung berücksichtigt haben will, kann auf die Vernehmlassung des Betreibungsamtes sowie die Richtlinien der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs verwiesen werden. Der Beschwerdeführer behauptet selbst nicht, dass sein Auto Kompetenzcharakter habe. Dessen Kosten und die Parkplätze gehören deshalb nicht zu seinem Notbedarf.