2. A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) reichte mit Datum vom 30. März 2023 (Postaufgabe unbekannt, Eingang am 19. April 2023) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs eine Beschwerde wegen Rechtsmissbrauch und Unangemessenheit gemäss Art. 8 Abs. 3 SchKG ein. Darin stellt er die folgenden Anträge: 1. Die zweite Betreibung ist wegen Unangemessenheit von Amtes wegen zu löschen. 2. Die erste Betreibung ist ebenfalls von Amtes wegen löschen zu lassen, da diese vollständig beglichen ist und rechtsmissbräuchlich war. 3. Das Betreibungsamt beantragt in seiner Vernehmlassung vom 27. April 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei.