Wegen dieser Zustellung entstanden weitere Betreibungskosten, welche die Gläubigerin mit Schreiben vom 8. Februar 2023 beim Schuldner einforderte (Beilage 7 des Schuldners). Mit Zahlungsbefehl vom 22. März 2023 setzte die Gläubigerin nicht bezahlte Betreibungskosten mit Einschreibegebühr von CHF 37.55 nebst Zins zu 5 % seit 8. Februar 2023 gegen den Schuldner in Betreibung (Betreibungsprotokoll der Betreibung Nr. [...]).