Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen Betreibungskosten von CHF 58.60 beglich er ebenfalls per Direktzahlung vom 27. Dezember 2022. Der Zahlungsbefehl in dieser Betreibung mit der Nr. [...] konnte dem Schuldner indessen erst am 31. Januar 2023 zugestellt werden (alles gemäss Betreibungsprotokoll der Betreibung Nr. [...]). Wegen dieser Zustellung entstanden weitere Betreibungskosten, welche die Gläubigerin mit Schreiben vom 8. Februar 2023 beim Schuldner einforderte (Beilage 7 des Schuldners).