{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-21", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-30_2023-08-21.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165986&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=12&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b979dc25cbd54933886735a269a8b646"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.30"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 21.08.2023 SCBES.2023.30"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betreibung Nrn. [...] und [....]"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:12:24", "Checksum": "672a9b2516b2851457383048514ada76", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 21.08.2023 SCBES.2023.30\nRegeste:\nBetreibung Nrn. [...] und [....]\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 21. August 2023\nEs wirken mit:\nOberrichter Flückiger\nOberrichterin Hunkeler\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\n1. Betreibungsamt Region Solothurn,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Betreibung Nrn. [...] und [...]\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. B.___ (im Folgenden die Gläubigerin) stellte am 5. Dezember 2022 beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Betreibungsbegehren für eine Unterhaltszahlung von CHF 1’000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Dezember 2022 gegen A.___ (im Folgenden der Schuldner). Mit Direktzahlung vom 16. Dezember 2022 leistete der Schuldner die Unterhaltszahlung von CHF 1’000.00 an die Gläubigerin. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen Betreibungskosten von CHF 58.60 beglich er ebenfalls per Direktzahlung vom 27. Dezember 2022. Der Zahlungsbefehl in dieser Betreibung mit der Nr. [...] konnte dem Schuldner indessen erst am 31. Januar 2023 zugestellt werden (alles gemäss Betreibungsprotokoll der Betreibung Nr. [...]). Wegen dieser Zustellung entstanden weitere Betreibungskosten, welche die Gläubigerin mit Schreiben vom 8. Februar 2023 beim Schuldner einforderte (Beilage 7 des Schuldners). Mit Zahlungsbefehl vom 22. März 2023 setzte die Gläubigerin nicht bezahlte Betreibungskosten mit Einschreibegebühr von CHF 37.55 nebst Zins zu 5 % seit 8. Februar 2023 gegen den Schuldner in Betreibung (Betreibungsprotokoll der Betreibung Nr. [...]).\n2. A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) reichte mit Datum vom 30. März 2023 (Postaufgabe unbekannt, Eingang am 19. April 2023) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs eine Beschwerde wegen Rechtsmissbrauch und Unangemessenheit gemäss Art. 8 Abs. 3 SchKG ein. Darin stellt er die folgenden Anträge:\n1. Die zweite Betreibung ist wegen Unangemessenheit von Amtes wegen zu löschen.\n2. Die erste Betreibung ist ebenfalls von Amtes wegen löschen zu lassen, da diese vollständig beglichen ist und rechtsmissbräuchlich war.\n3. Das Betreibungsamt beantragt in seiner Vernehmlassung vom 27. April 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei.\n4. Die Gläubigerin, der Gelegenheit zur Stellungnahme geboten wurde, verlangte am 16. Mai 2023 (Postaufgabe), die entstandenen Kosten seien dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Weiter beantragte sie, der Beschwerdeführer habe nach Abschluss dieser Abklärung die Kosten der Betreibung und des Friedensrichters innert 10 Tagen zu bezahlen.\n"}