Dies sei vom Betreibungsamt fadenscheinig damit begründet worden, dass es sich um Zinsen und Verzugsgebühren handle. Das Betreibungsamt erhebe exzessive Zusatzkosten und spreche sich mit den Gläubigern ab. 2. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung vom 16. Januar 2023 auf Abweisung der Beschwerde.