In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt eine 2-Zimmerwohnung den Ansprüchen eines alleinstehenden Schuldners. Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von […] genügend 2-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'200.00 verfügbar. Demnach ist die Mietzinsherabsetzung per 1. Oktober 2023 auf CHF 1'200.00 nicht zu beanstanden. Im Übrigen hat der Schuldner die Möglichkeit, die Mietzinsherabsetzung per 1. Oktober 2023 anzufechten, wenn er den Nachweis erbringt, dass er nach der Vorankündigung der Mietzinsherabsetzung trotz genügender Bemühungen aufgrund der Betreibungen keine günstigere Wohnung hat finden können.