Zur Begründung führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, es sei unwahrscheinlich, dass er innerhalb der vom Betreibungsamt per 1. Oktober 2023 gesetzten Frist bei seinen finanziellen Möglichkeiten (Pfändung seines Einkommens, einzig bestehend aus der AHV-Rente und der Rente der Pensionskasse) überhaupt eine Wohnung finden werde, auch wenn in [...] im Preissegment bis maximal CHF 1'200.00 pro Monat, inkl. Nebenkosten, eine geringe Anzahl solcher Wohnungen ausgeschrieben seien.