Eventualiter sei der vom Beschwerdeführer aktuell für die 2 ½-Zimmerwohnung am [...] aufzuwendende Betrag von monatlich CHF 1'500.00, inkl. Nebenkosten, sowie die daraus resultierende pfändbare Quote von CHF 947.00 wie in der ursprünglichen Verfügung der Vorinstanz vom 16. März 2023 zu belassen.