I. 1. Mit Eingabe vom 13. April 2023 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 24. März 2023 betreffend Herabsetzung des Mietzinses und stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei der Beschwerde gemäss Art. 36 SchKG die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es sei die Verfügung des Betreibungsamtes vom 24. März 2023 wegen Verletzung des Anspruchs auf das rechtliche Gehör aufzuheben und zur Neubeurteilung an das Betreibungsamt zur Wiederholung des Verfahrens an das Betreibungsamt Solothurn zurückzuweisen. Eventualiter sei der vom Beschwerdeführer aktuell für die 2 ½-Zimmerwohnung am [...