Die Adresse von D.___ sei ihm von diesem gemeldet worden und die Sendung sei zustellbar gewesen. Die Frage, wem das Schreiben zugestellt worden sei, habe es dem Beschwerdeführer mit Mail vom 11. Oktober 2022 bereits beantwortet. 3. Aus der vom Betreibungsamt eingereichten Verfügung des Bezirksgerichtes […] vom 12. April 2022 geht hervor, dass der Beschwerdeführer A.___, sein Bruder D.___ sowie der Schuldner B.___ Erben der C.___, geboren am [...], sind. Damit steht fest, dass die Pfändung des Anteilrechts die richtige Erbschaft betroffen hat.