II. 1. Der Beschwerdeführer bringt vor, seine Mutter sei 19[...] geboren worden. Die Anteilrechte der Namensvetterin, die 1936 geboren worden sei, würden nicht ihren Nachlass betreffen. Die Anschrift seines Bruders sei falsch. Es wäre interessant zu wissen, wer die Schreiben erhalten habe, da einige Adressen wohl nicht mehr aktuell seien. 2. Das Betreibungsamt führt in seiner Vernehmlassung aus, es werde den Jahrgang der Verstorbenen in künftigen Dokumenten selbstverständlich korrigieren. Die Adresse von D.___ sei ihm von diesem gemeldet worden und die Sendung sei zustellbar gewesen.