2. Gegen diese Verfügung erhebt der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2022 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und macht im Wesentlichen geltend, gemäss Scheidungsurteil sei er zur Zahlung von 16 x CHF 500.00 ab Februar 2022 verpflichtet worden. Laut den von der Gläubigerin unterschriebenen Quittungen habe er diese immer pünktlich überwiesen. Sie habe ihn aber ungerechtfertigt betrieben mit der Begründung, er habe den Unterhalt nicht bezahlt.