Mit Schreiben vom 24. November 2022 zeigte das Betreibungsamt der Gläubigerin das vorgenannte Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. [...] an Dritte an und forderte diese auf mitzuteilen, ob sie bezüglich der genannten Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet habe oder der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt habe. 1.4 Mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 (Beschwerdebeilage 3) nahm die Gläubigerin zuhanden des Betreibungsamtes zum Gesuch des Beschwerdeführers Stellung und führte im Wesentlichen aus, im September 2022 habe der Beschwerdeführer den Unterhalt bezahlt.