Der Grundbetrag betrage mithin CHF 1'190.00 und derjenige für D.___ CHF 280.00. Eventualiter sei der Ehepaar-Grundbetrag aufgrund des Wochenaufenthalterstatus des Schuldners auf CHF 1'445.00 zu reduzieren. Dies deshalb, da seine Ehefrau in [...] lebe und diese deshalb vollumfänglich von den billigeren […] Lebenshaltungskosten profitiere. Der hälftige Anteil, d.h. CHF 850.00 sei somit auf CHF 595.00 zu reduzieren, was gesamthaft einen solchen von CHF 1'445.00 (CHF 850.00 + CHF 595.00) ergebe. Schliesslich sei davon auszugehen, dass dem Schuldner die Kosten für die auswärtige Verpflegung und die Arbeitsplatzfahrten vom Arbeitgeber vergütet würden.