2. Es sei die Pfändungsurkunde des Betreibungsamts Olten-Gösgen vom 16. Februar 2023 in der Betreibung Nr. [...] insofern abzuändern, als dass das Existenzminimum von Herrn B.___ auf CHF 2'510.00 festzulegen sei und monatlich der CHF 2'510.00 übersteigende Betrag des Nettoeinkommens (zusätzlich in vollem Umfang allfällige Provisionen, 13. Monatslohn und ähnliche Lohnzulagen) von Herrn B.___ einzupfänden sei.