I. 1. Der von der Gläubigerin C.___ zur Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen und in diesem Zusammenhang zu führende Gerichtsverfahren bevollmächtigte Staat Wallis erhebt mit Schreiben vom 2. März 2023 fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsurkunde vom 16. Februar 2022 bzw. die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 17. Januar 2023 betreffend den Schuldner B.___ und stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die vorliegende Beschwerde sei gutzuheissen.