Gemäss dem aktuellen Mietvertrag betragen die Brutto-Mietkosten CHF 2'200.00, wobei hiervon die Garagenmiete von CHF 150.00 abzuziehen ist, da das Auto der Beschwerdeführerin unbestrittenermassen keinen Kompetenzcharakter hat (Arbeits- und Wohnort in […]). Ebenso wird vorliegend nicht bestritten, dass die gemäss Pfändungsprotokoll ebenfalls in der gleichen Wohnung lebende Tochter C.___ sowie der Mitbewohner D.___ über ein Einkommen verfügen. Demnach sind die Mietkosten von CHF 2'050.00 auf drei Personen aufzuteilen, womit der Beschwerdeführerin im Existenzminimum ein Mietzinsanteil von CHF 683.30 einzurechnen ist. 3. Die Beschwerde ist demnach teilweise gutzuheissen.