ein Grundbetrag sowie die Kosten für Krankenkasse von CHF 332.10, den Berufsmaturitätsunterricht von CHF 1'075.00 und das Generalabonnement von CHF 230.00 pro Monat einzurechnen seien. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 22. März 2022 teilt das Betreibungsamt mit, es habe die angefochtene Existenzminimumberechnung gestützt auf den aktuellen Mietvertrag revidiert und durch die Berechnung vom 16. März 2022 ersetzt, worin der Beschwerdeführerin neu ein Mietzinsanteil von CHF 512.50 eingerechnet werde. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. 3. Mit Eingabe vom 17. April 2023 teilt die Beschwerdeführerin sinngemäss mit, an der erhobenen Beschwerde festhalten zu wollen.