I. 1. Mit Eingabe vom 21. Februar 2022 erhebt A.___ als Schuldnerin fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, vom 14. Februar 2022. Gerügt wird der Umstand, dass für die Beschwerdeführerin ein zu tiefer Mietzinsanteil bzw. fälschlicherweise ein Mietzinsanteil für den Sohn B.___ eingerechnet worden sei. So sei dieser Student und verfüge über kein Einkommen. Zudem verlangt die Beschwerdeführerin, dass für den Sohn B.___ ein Grundbetrag sowie die Kosten für Krankenkasse von CHF 332.10, den Berufsmaturitätsunterricht von CHF 1'075.00 und das Generalabonnement von CHF 230.00 pro Monat einzurechnen seien.